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Die Schulordnung

Schulordnung

(Beschluss der Schulkonferenz vom 22.09.2008)

Diese Schulordnung soll dazu beitragen,das Zusammenleben in einer großen Gemeinschaft zu ermöglichen und zu erleichtern.Das fordert die Einhaltung gewisser Regeln,die jedem Einzelnen gewisse Rechte einräumen und Pflichten aufgeben.

  1. Komme regelmäßig,angemessen gekleidet und pünktlich zum Unterricht!
  2. Während der gesamten Schulzeit ist die verbindliche Sprache Deutsch.
  3. Der Aufenthalt in den Klassen und im Gebäude ist vor dem Schellen zu deiner "ersten Stunde" (z.B. zu der zweiten Schulstunde) und in den größeren Pausen nicht gestattet.Die Pausenhalle darf genutzt werden. Den Anordnungen der Aufsicht führenden älteren SchülerInnen ist unbedingt Folge zu leisten.Du darfst dich nach dem Unterreicht nicht unbeaufsichtigt im Schulgebäude oder auf dem Schulhof aufhalten.Falls du Nachmittagsunterricht hast,musst du eines der Betreuungsangebote besuchen.
  4. Wenn du nach einer der großen Pausen Sportunterricht in der Turnhalle am Stadion hast,gehe am Ende der großen Pause,nach dem ersten Klingeln zur Turnhalle.
  5. .Auf Grund der Unfallgefahr: Wirf keine Schneebälle während der Schulzeit,auch nicht auf dem Schulhof während der Pausen!
  6. In den Fünf-Minuten-Pausen wechselst du nur die Räume oder bereitest dich auf den neuen Unterricht vor.Getränke und Speisen gehören während des Unterrichts nicht auf den Tisch.Lege deine Unterrichtsmaterialien auf den Tisch.
  7. Getränke und Speisen gehören während des Unterrichts nicht auf den Tisch.
  8. Während der Schulzeit trage keine Kappe oder ähnliche Kopfbedeckungen in den Unterrichtsräumen und kaue kein Kaugummi im Unterricht.
  9. Um den Unterricht nicht zu stören,bleibt dein Handy während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet.
  10. Digitale Medien (MP3-Player,Digitalkameras,etc.) sind während des Unterrichts untersagt.
  11. Bild- und Tonaufnahmen sind während der gesamten Schulzeit strengstens verboten.
  12. Halte auf dem Schulgelände Ordnung und schone die Anlagen. Papier und Abfall gehören in die dafür bestimmten Behälter.
  13. Wer mutwillig die Schule,ihre Einrichtungen oder Anlagen beschädigt,muss für die Schäden haften,deshalb sind Ballspiele im Gebäude verboten.
  14. Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten,dazu gehört auch der Bereich vor der Schule bis zum Bürgersteig.Nach dem Gesetz (JuSchG,§ 10,Absatz 1) ist das Rauchen für unter 18-jährige Personen in der Öffentlichkeit verboten,also auch außerhalb des Schulgeländes.
  15. Das Schulgelände ist während der Schulzeit nicht zu verlassen.Das Wäldchen im Anschluss an den Schulhof gehört nicht zum Schulgelände (Ausnahmen siehe Infoheft).
  16. Bist du FahrschülerIn,so zeige auf dem Schulweg und in den Verkehrsmitteln,dass du dich zu benehmen weißt.
  17. Bei Verstößen gegen die Schulordnung können Rügen,Tadel oder andere Maßnahmen erfolgen.


  18. Du bist Schüler/in der Freiherr-vom-Stein-Realschule, benimm dich entsprechend!